Das Konzept



 

1. Einleitung

1.1. Vorstellung der Kindertagespflege

Die Kindertagespflege „Die kleinen Freigeister“ bietet eine liebevolle Betreuung für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren. Sie befindet sich, ca. 3 Autominuten von Damgarten entfernt, in Plummendorf, umgeben von einer kinderfreundlichen, ruhigen und ländlichen Umgebung.

1.2. Zu meiner Person

Mein Name ist Stefanie Kummerow und ich wurde am 30.Januar 1981 in Rostock geboren. Zu meiner Familie gehören mein Sohn, Philip, geb. 1999, mein Sohn Kevin, geb. 2005, mein Sohn Benni, geb. 2011, meine Tochter, Ayla, geb. 2017 und meine Tochter, Linda, geb. 2022. Wir leben alle zusammen sehr harmonisch in unserem Haus und unterstützen uns in allen Lebenslagen gegenseitig. Auch unsere beiden Katzen, Anne und Anni, fühlen sich bei uns wohl. 2003 schloss ich meine erste Ausbildung als Zahnarzthelferin erfolgreich ab und arbeitete danach in diesem Beruf. Schon immer merkte ich, dass der Umgang mit Kindern mir viel Freude bereitet. Die Geburten meiner eigenen Kinder verstärkte den Wunsch, kleine Menschen in ihrer Entwicklung zu begleiten. Nachdem mein dritter Sohn geboren wurde, setzte ich meinen Wunsch in die Tat um. Ich absolvierte die Ausbildung zur qualifizierten Kindertagespflegeperson, erhielt die Pflegeerlaubnis vom Landkreis Vorpommern-Rügen und eröffnete 2014 meine Kindertagespflege. 

1.3. Leitbild und Zielsetzung

Mein Ziel ist es stets, eine liebevolle, sichere und anregende Umgebung zu schaffen, in der sich jedes Kind individuell entfalten kann. Um stets auf dem neuesten pädagogischen Stand zu bleiben, nehme ich regelmäßig an Fortbildungen zu Themen wie (z. B. frühkindliche Förderung, Sprachentwicklung, Erste Hilfe am Kind) teil. Über die Jahre konnte ich gleichzeitig auch Erfahrungen durch die Tageskinder und auch mit meinen eigenen Kinder sammeln. Ich begegne den Kindern mit Empathie, Verständnis und Geduld und schaffe eine vertrauensvolle Atmosphäre, damit sie sich wohlfühlen und optimal entwickeln können.

1.4. Zielgruppe und Betreuungsumfang

Die Betreuung richtet sich an maximal 5 Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren. (ggf. auch über 3 Jahre) 

1.5. Gesetzliche Grundlagen

Unsere Arbeit basiert auf den Bestimmungen des SGB VIII sowie dem Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Wir arbeiten eng mit dem Jugendamt Vorpommern-Rügen zusammen, um eine hohe Qualität der Betreuung sicherzustellen.

2. Rahmenbedingungen der Kindertagespflege

2.1. Träger der Kindertagespflege

Die Einrichtung wird von mir, Stefanie Kummerow, als selbstständige Tagespflegeperson geführt. Ich verfüge über die erforderliche Pflegeerlaubnis, eine pädagogische Qualifikation sowie regelmäßige Fortbildungen.

2.2. Betreuungszeiten und Kapazitäten

-Betreuungszeiten: Montag bis Freitag 6:00 – 17:00 Uhr

-Maximale Kinderanzahl: 5 Kinder, gemäß den Vorgaben des Jugendamts

-Individuelle Anpassungen der Betreuungszeit sind in Absprache möglich

2.3. Räumlichkeiten und Standort

Die Kindertagespflege findet in eigens dafür eingerichteten Räumen im Erdgeschoss unseres großen Einfamilienhauses statt. Die Räumlichkeiten umfassen:

-einen großzügigen Spielbereich mit altersgerechtem Spielzeug

-einen Ruhebereich mit gemütlichen Schlafmöglichkeiten

-einen sicheren Außenbereich mit Platz für Bewegung und Naturerfahrung

2.4. Sicherheit und Hygienekonzept

-Kindgerechte Sicherheitsmaßnahmen: Steckdosenschutz, rutschfeste Böden, kindersichere Möbel

-Hygiene: Tägliche Reinigung der Räumlichkeiten und regelmäßige Desinfektion von Spielzeug.

-Notfallkonzept: Erste-Hilfe-Schulungen und ein Notfallplan für medizinische Zwischenfälle

3. Pädagogischer Ansatz

3.1. Grundsätze der pädagogischen Arbeit

Unser pädagogischer Ansatz basiert auf Elementen der Reggio-Pädagogik, der Montessori-Methode und der Bindungstheorie. Dabei stehen die Individualität, Selbstständigkeit und das Erleben in Gemeinschaft im Vordergrund.

-Reggio-Pädagogik: Wir verstehen das Kind als aktiven Mitgestalter seiner Lernwelt. Projekte und Aktivitäten werden gemeinsam mit den Kindern geplant, um ihre Interessen und Bedürfnisse zu berücksichtigen.

-Montessori-Prinzipien: „Hilf mir, es selbst zu tun“ ist eine Maxime, die wir umsetzen, indem wir eine vorbereitete Umgebung bieten, die zur Selbstständigkeit anregt.

-Bindungstheorie: Wir legen großen Wert auf eine liebevolle und enge Bindung, um den Kindern die emotionale Sicherheit zu geben, die sie für ihre Entwicklung brauchen.

-Motorik: Klettern, Tanzen, Malen, Basteln,Perlen fädeln,Steckspiele fördern Grob- und Feinmkotorik

-Kognition: Rätsel, Puzzle, Geschichten fördern logisches Denken und Problemlösungskompetenzen

-Soziale Entwicklung: Gemeinsames Spielen, Rollenspiele und Gruppenaktivität fördern Empathie und Konfliktlösungsstrategien

-Emotionale Förderung: Wertschätzender Umgang, Aufbau von Selbstvertrauen

3.3. Wertevermittlung

Respekt, Hilfsbereitschaft, Geduld und Toleranz sind zentrale Werte, die in der täglichen Arbeit vermittelt werden.

4. Eingewöhnungskonzept

4.1. Ziele der Eingewöhnung

Eine behutsame Eingewöhnung schafft Vertrauen zwischen Kind, Eltern und Tagespflegeperson und gibt dem Kind die nötige Sicherheit. Ziel ist es, dass das Kind mich als zusätzliche Bezugsperson wahrnimmt.

4.2. Methodik

Das Berliner Modell dient als Grundlage. Eltern begleiten das Kind in den ersten Tagen, bis es sich sicher fühlt. Die Eingewöhnung wird schrittweise verlängert.

Vertraute Dinge von zu Hause (z.B. Stofftier oder Lieblingsspielzeug) erleichtern den Übergang zur Betreung in der neuen Umgebung und können Sicherheit in der Trennungssituation für das Kind geben. Häusliche Gewohnheiten (z.B. Schnuller,Fläschen) werden, wenn möglich, übernommen, um dem Kind die große Veränderung zu erleichtern.

4.4. Zusammenarbeit mit den Eltern

Regelmäßige Gespräche und Feedback während der Eingewöhnungszeit sind essenziell, um die Bedürfnisse des Kindes optimal zu berücksichtigen. 

4.5. Zeitliche Gestaltung

Die Eingewöhnung dauert in der Regel 2–4 Wochen, abhängig von der individuellen Anpassungsfähigkeit des Kindes.

5. Exemplarischer Tagesablauf

7:00 – 8:00 Uhr: Ankunft und freies Spiel

8:00 – 8:30 Uhr: Frühstück

8:30 – 9:30 Uhr: gezielte Aktivitäten (Basteln, Singen, Bewegung)

9:30 – 11:00 Uhr: Zeit im Freien (Garten oder Spaziergänge)

11:00 – 11:30 Uhr: gemeinsames Mittagessen (im Sommer draußen)

11:30 – 14:00 Uhr: Ruhe- und Schlafenszeit

14:00 – 17:00 Uhr: Freispiel, Nachmittagsaktivitäten, Abholung

Die Uhrzeiten und Aktivitäten werden individuell dem Befinden und Interessen der Kinder angepasst.

Das Schlafbedürfnis und auch die Schlafenszeiten sind bei jedem Kind ganz individuell. Sehr junge Kinder brauchen oft mehrere Ruhephasen, vor Allem, wenn sie sich an die neue Betreuungssituation und Umgebung gewöhnen müssen. Ist ein Kind müde, darf es jederzeit ein Nickerchen machen. Ebenso wird kein Kind geweckt, sondern schläft, bis es von selbst aufwacht.

6. Zusammenarbeit mit Eltern

6.1. Rolle der Eltern

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern ist mir sehr wichtig. Regelmäßige Elterngespräche und eine offene Tür für Anliegen oder Fragen schaffen eine Basis für eine partnerschaftliche Erziehung.

6.2. Kommunikation und Transparenz

-Tägliche Tür- und Angelgespräche.

-Regelmäßige Entwicklungsgespräche.

-Elterninfos über besondere Ereignisse.

6.3. Umgang mit Konflikten

Offene Gespräche und lösungsorientiertes Handeln stehen im Vordergrund

7.Inklusion und Diversität

-Respektvoller Umgang mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen.

-Berücksichtigung individueller Fähigkeiten und Bedürfnisse

8. Ernährung und Gesundheit

-Mittagsversorgung durch den Essenanbieter "Recknitz-Küche"        (Eltern erhalten Einblick in den Speiseplan)                                                       -regelmäßige Bewegung an der frischen Luft zur Gesundheitsförderung

9. Kooperationen und Netzwerke

-Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und der Fachberatung des LK Vorpommern-Rügen 

-Teilnahme an Netzwerktreffen und Austausch mit anderen Tagespflegepersonen

10. Qualitätsmanagement

-Regelmäßige Reflexion und Evaluation

-jährliche Fortbildungen (24 UE), davon alle 2 Jahre zur „Kindeswohlgefährdung“ und „Erste Hilfe am Kind „

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